Auktion: 554 / Modern Art Day Sale am 08.06.2024 in München Lot 437

 

437
Ernst Sagewka
Schnitter, 1923.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 8.000 - 10.000
+
Schnitter. 1923.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. Verso auf der Leinwand signiert, datiert und mit der Ortsangabe "Bielefeld", sowie betitelt und bezeichnet "No II WIDEH." und mit der Werknummer "88" versehen.
Auf dem Keilrahmen unleserlich bezeichnet. 73 x 88 cm (28,7 x 34,6 in). [EH].

• Aus Komplementärkontrasten entwickelte expressive Farbigkeit.
• Mitglied der 1909 gegründeten Künstlergruppe "Rote Erde" neben Peter August Böckstiegel und Victor Tuxhorn.
• Ab 1937 ist Sagewka als "entartet" verfemt.
• Viele seiner Werke werden bei einem Bombenangriff 1944 zerstört
.

PROVENIENZ: Sammlung Hermann-Josef Bunte, Hamburg/Bielefeld.

AUSSTELLUNG: (Auswahl): Verlorene Nähe. Bilder vom Menschen in der Malerei des 20. Jahrhunderts. Sammlung Bunte, Schleswig-Holsteinisches Landesmuseum, Schloss Gottdorf, Schleswig, 1.12.2001-20.1.2002; Städtische Galerie in der Reithalle, Schloss Neuhaus, Paderborn, 1.2.-13.3.2002; Kunsthaus Kaufbeuren, 22.3.-9.6.2002, Kat.-Nr. 95 (m. Abb. S. 41).
Sammlung Bunte, Positionen der Klassischen Moderne, Kunst-Museum Ahlen, 25.2.-28.5.2007; Ernst Barlach Stiftung, Güstrow, 27.9.2009-17.1.2010 (m. Abb. S. 148).
Das Glück in der Kunst, Sammlung Bunte, Kunsthalle Bielefedl, 21.3.-17.8.2014 (m. Abb. S. 49)
Im Westen viel Neues. Facetten des Rheinisch-Westfälischen Expressionismus, Sauerland-Museum, Arnsberg, 19.9.2021-23.1.2022, S. 47 (m. Abb. S. 63).

LITERATUR: Rolf Sagewka, Ernst Sagewka, Berlin 2014, WVZ-Nr. 091G, Farbabb. S. 46.

Aufrufzeit: 08.06.2024 - ca. 17.49 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Ernst Sagewka "Schnitter"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.