Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 203


203
Rémy Zaugg
Neue Bilder 12a, 1996/1998.
Mischtechnik. Lack und Serigrafie auf Aluminium
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Neue Bilder 12a. 1996/1998.
Mischtechnik. Lack und Serigrafie auf Aluminium.
Verso signiert, datiert, betitelt und bezeichnet. 178 x 158 cm (70 x 62,2 in).
[SM].

• Rémy Zaugg gehört zu den wichtigsten schweizerischen Künstlern des 20. Jahrhunderts.
• Seine Werke sind bei der Biennale de Paris und der documenta 7 zu sehen.
• Zauggs Werk handelt von tiefgründigen Reflexionen über unsere Wahrnehmung der Welt.
• Die typografischen Gemälde, in denen der Text zum Bild wird, gehören zu den Kernwerken seines Œuvres
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Schweiz (seit 2013, direkt aus dem Nachlass).

"Ich kann im 20. Jahrhundert den Menschen nicht mehr erklären, wie man ein Bild macht. Ich kann jedoch erklären, wie man ein Bild wahrnimmt."
Rémy Zaugg, zit. nach: www.mgksiegen.de.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 15.50 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rémy Zaugg "Neue Bilder 12a"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.