Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 204


204
Katharina Grosse
4 Bll.: Fo' Faux Rocks, 2007.
Farblithografien
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
+
4 Bll.: Fo' Faux Rocks. 2007.
Farblithografien.
Verso jeweils signiert, datiert und nummeriert. Aus einer Auflage von 40 Exemplaren. Auf Velin von Arches (jeweils mit dem Wasserzeichen). Jeweils: 100 x 67,5 cm (39,3 x 26,5 in), jeweils blattgroß.

Vier lose Blätter sowie ein Blatt mit dem Impressum in der Original-Leinenmappe mit Titel- und Künstlerprägung, vollständig. Gedruckt von Rasmus Urwald, June Rehak und Peer Carstensen. Herausgegeben von der Edition Copenhagen, Kopenhagen. [AW].

• Farbschöne und zeitlose Farblithografien in Grosses typischer Handschrift.
• Katharina Grosse zählt international zu den erfolgreichsten deutschen Künstlerinnen der Gegenwart.
• Zuletzt wird sie mit spektakulären Einzelausstellungen im Kunstmuseum Bonn (2024), in der Albertina in Wien (2023/24), im Kunstmuseum Bern (2023) und im Hamburger Bahnhof, Berlin (2020/2021), geehrt
.

PROVENIENZ: Privatsammlung USA.
Privatsammlung Baden-Württemberg.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 15.51 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Katharina Grosse "4 Bll.: Fo' Faux Rocks"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.