Auktion: 554 / Modern Art Day Sale am 08.06.2024 in München Lot 420


420
Karl Schmidt-Rottluff
Russische Landschaft mit Sonne, 1919.
Holzschnitt
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
+
Russische Landschaft mit Sonne. 1919.
Holzschnitt.
Signiert sowie mit der Werknummer „193” bezeichnet. Eines von maximal 30 Exemplaren. Auf chamoisfarbenem Maschinenbütten (mit angeschnittenem Wasserzeichen „SLG”). 49,2 x 59,8 cm (19,3 x 23,5 in). Papier: 63,2 x 78 cm (24,7 x 30,7 in).
Gedruckt von Fritz Voigt, Berlin.

• Großformatiges Blatt in der expressiven Formensprache der „Brücke”-Zeit.
• Charakteristische Schmidt-Rottluff-Landschaft in klar konturierter Formensprache und mit der übergroßen, strahlenden Sonne.
• Aus Schmidt-Rottluffs bedeutender Werkreihe der „Russischen Landschaften”.
• Selten. Nach über 20 Jahren wird ein Abzug dieses Holzschnittes auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com)
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PROVENIENZ: Sammlung Hermann Gerlinger, Würzburg (seit 1985: Hauswedell & Nolte, Hamburg, 8.6.1985; mit dem Sammlerstempel, Lugt 6032).

AUSSTELLUNG: Schleswig-Holsteinisches Landesmuseum, Schloss Gottorf, Schleswig (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 1995-2001).
Kunstmuseum Moritzburg, Halle an der Saale (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2001-2017).
Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022).
Expressiv! Die Künstler der Brücke. Die Sammlung Hermann Gerlinger, Albertina Wien, 1.6.-26.8.2007, S. 98, Kat.-Nr. 53 (m. Abb.).

LITERATUR: Rosa Schapire, Karl Schmidt-Rottluff. Graphisches Werk bis 1923, Berlin 1924, WVZ-Nr. 237 (m. SW-Abb., Tafelband).
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Hauswedell & Nolte, Hamburg, Auktion 259, 8.7.1985, Los 1440 (m. Abb. Tafel 189).
Heinz Spielmann (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Sammlung Hermann Gerlinger, Stuttgart 1995, S. 348, SHG-Nr. 665 (m. Abb.).
Hermann Gerlinger, Katja Schneider (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Bestandskatalog Sammlung Hermann Gerlinger, Halle (Saale) 2005, S. 84, SHG-Nr. 176 (m. Abb.).

Aufrufzeit: 08.06.2024 - ca. 17.26 h +/- 20 Min.

Schmidt-Rottluffs „Russische Landschaften” sind wohl in Berlin nach Erinnerungen an die russische Landschaft entstanden, die der Künstler währen des Ersten Weltkrieges kennengelernt hat. In ihnen finden sich jedoch keinerlei Hinweise auf Krieg und Zerstörung, sondern sie zeigen ein geradezu idealisiertes, ländliches Idyll. In den „Russischen Landschaften” verschmelzen Erinnerungen und aktuelle Natureindrücke, wie der Künstler sie in den Sommermonaten des Jahres 1919 unter anderem in Hohwacht an der Lübecker Bucht in sich aufnimmt. Nach dem Ersten Weltkrieg ist in Schmidt-Rottluffs Schaffen eine erwartungsvolle Aufbruchstimmung spürbar. [JS]




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Schmidt-Rottluff "Russische Landschaft mit Sonne"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.