Lexikon
Nachverkauf

Als Nachverkauf bezeichnet man im Auktionswesen den Verkauf von nicht zugeschlagenen Losen. Der Nachverkauf beginnt unmittelbar nach einer Auktion und endet in der Regel nach Ablauf von vier Wochen (siehe Versteigerungsbedingungen). Die Höhe des Nachverkaufspreises entspricht in der Regel dem Aufruf.